Die Rückerstattung der Kosten, die im Ausland entstanden sind
Menschen, die gern ins Ausland fahren, sollten sich zusätzlich versichern.
Die Gesundheitskarte reicht nicht aus. Wenn man nämlich nur mit ihr reist und
ärztliche Behandlung braucht, muss man dafür dann selbst zahlen.
Nach der Rückkehr kann man zwar die Verrechnung der Behandlungskosten
beantragen, es ist aber immer besser, dies zu vermeiden. Mitgliedstaaten der
Europäischen Union können keinen vollständigen Ersatz garantieren und dann
kann so eine Krankheit sehr kostspielig werden.
Deshalb ist es gut, vor einem Auslandsaufenthalt (sowohl auf Urlaub als auch
auf Geschäfts- oder Dienstsreise) eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese
Versicherung wird in mehreren Varianten angeboten, von der Grundversicherung bis
hin zur Komplettversicherung.
Und worin besteht der Vorteil? Es ist einfach: Wenn man keine Reiseversicherung
hat, muss man oft die Kosten selbst bezahlen und dann zu seiner
Versicherungsgesellschaft gehen, um eine Rückerstattung (eine Refundierung)
zu erhalten. Die Behandlung dieser Anforderung ist im Rahmen eines
Verwaltungsverfahrens abgeschlossen. Dafür braucht man einen Zahlungsnachweis
und die Arztunterlagen und es kann alles ziemlich kompliziert werden.
Kurz und gut: Vorsicht ist besser als Nachsicht und man sollte sich merken, dass was man ohne Reiseversicherung zahlen müsste ist immer viel mehr, als das, was man für die Grundreiseversicherung ausgegeben hätte.